Anwalt für Testamente & Erbrecht in Köln
Ein Testament zu verfassen ist ein sehr persönlicher Schritt – oft begleitet von vielen Gedanken, Fragen und auch Unsicherheiten. Es geht nicht nur um juristische Formalitäten, sondern darum, was nach dem eigenen Leben Bestand haben soll. Als Fachanwalt für Erbrecht in Köln begleite ichSie dabei mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einem offenen Ohr für Ihre Wünsche. Ich nehme mir die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen, und entwickele gemeinsam mit Ihnen eine Regelung für Ihren Nachlass, die zu Ihnen und Ihrem Leben passt.
Ein sorgfältig erstelltes Testament schafft nicht nur Klarheit, sondern auch Frieden – für Sie und für die Menschen, die Ihnen nahestehen.
Testament und Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament vorhanden ist. Doch was das Gesetz regelt, entspricht nicht immer dem, was die Erblasser für richtig und gerecht halten. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer was erhalten soll – nach Ihren Vorstellungen und nicht nach starren Regeln.
Gerade wenn familiäre Strukturen komplexer sind oder es um bestimmte Vermögenswerte geht, kann eine individuelle Nachlassplanung viel Unsicherheit nehmen.
Arten und Inhalte eines Testaments
Testamentsformen
Einzeltestament
- Wird von einer einzelnen Person verfasst.
- Eignet sich sowohl für Alleinstehende als auch für Verheiratete Personen, die ihre Nachlassregelung individuell gestalten möchten.
- Der Inhalt kann jederzeit allein geändert oder widerrufen werden.
- Es handelt sich um die einfachste und flexibelste Form des Testaments.
Gemeinschaftliches Testament
- Wird gemeinsam von zwei Personen, in der Regel Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, errichtet.
- Beide Partner legen gemeinsam ihre letztwilligen Verfügungen fest.
- Nach dem Tod eines Partners sind Änderungen meist nicht mehr einseitig möglich, sofern eine sogenannte Bindungswirkung vereinbart wurde.
- Besonders verbreitet bei Ehepaaren, die sich gegenseitig absichern möchten.
Berliner Testament
- Eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments.
- Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein.
- Die Kinder oder andere Erben werden als sogenannte Schlusserben für den zweiten Todesfall bestimmt.
- Vorteil: Der überlebende Ehepartner ist zunächst wirtschaftlich abgesichert.
- Nachteil: Steuerliche Freibeträge der Kinder bleiben beim ersten Erbfall ungenutzt, was zu höheren Erbschaftssteuern führen kann.
Recht auf Pflichtteil und individuelle Verfügungen
Wer erbt, lässt sich nicht völlig frei bestimmen – das Recht auf einen Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil. Dies gilt es bei jeder Testamentsgestaltung zu beachten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen, die Balance zu finden: zwischen Ihrem persönlichen Willen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Auch komplexe Wünsche – etwa Vermächtnisse, Auflagen oder Testamentsvollstreckung – integrieren wir professionell in Ihre Nachlassverfügung.
Ablauf und rechtliche Anforderungen beim Testament
Ein wirksamer Erbvertrag muss bestimmte Formvorgaben erfüllen: Es muss handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Der Inhalt muss klar formuliert sein – Mehrdeutigkeiten oder Formfehler können zur Unwirksamkeit führen.
Ich begleite Sie Schritt für Schritt: von der rechtlichen Klärung Ihrer Wünsche bis zur fertigen Ausarbeitung. So können Sie sicher sein, dass Ihre Verfügung verständlich, wirksam und rechtlich korrekt ist.

Juristische Unterstützung im Erbrecht durch Rechtsanwalt Dr. Norbert Willems
Strategien bei komplexen Familienverhältnissen oder Unternehmensnachfolge
Je vielschichtiger die Familienstruktur und Erbengemeinschaft, desto größer die Verantwortung bei der Nachlassgestaltung. Auch wenn es um die Regelung eines Unternehmens geht, braucht es ein genau durchdachtes Vorgehen.
Wir sind darauf spezialisiert die individuell passendste Lösungen zu entwickeln – stets mit dem Ziel, Konflikte zu vermeiden und langfristige Sicherheit zu schaffen. Auf Wunsch stimme ich mich eng mit Steuerberatern oder weiteren Beratern Ihres Vertrauens ab.
Langfristige Nachlassplanung & steuerliche Aspekte
Der letzte Wille ist kein starres Dokument – es darf und soll sich mit Ihrer Lebenssituation entwickeln. Deshalb unterstütze ich Sie nicht nur einmalig, sondern auf Wunsch auch langfristig bei der regelmäßigen Aktualisierung.
Zudem achte ich darauf, dass steuerliche Freibeträge, Schenkungen zu Lebzeiten und erbschaftssteuerliche Optimierungen berücksichtigt werden – soweit gewünscht.

FAQ
Kann ich ein Testament ändern oder widerrufen?
Ja. Ein eigenhändiges Testament können Sie jederzeit durch ein neues ersetzen oder widerrufen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten gelten jedoch Einschränkungen: Änderungen sind nur gemeinsam oder unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ich berate Sie dazu, welche Optionen Sie haben.
Was kostet die Beratung von einem Fachanwalt?
Die Erstberatung kostet 190 Euro zzgl. MwSt. Für umfangreichere Leistungen wie die Erstellung eines vollständigen Testaments oder die Begleitung bei Erbstreitigkeiten erhalten Sie von uns ein transparentes Kostenangebot – ohne Überraschungen.
Kann ich ein Testament alleine verfassen oder brauche ich einen Notar?
Ein privates, handschriftliches Testament ist auch ohne Notar gültig – sofern es den gesetzlichen Anforderungen genügt. In komplexen Fällen oder zur Absicherung empfehle ich jedoch anwaltliche Unterstützung, um Fehler mit schwerwiegenden Folgen zu vermeiden.
Was passiert, wenn mehrere Testamente existieren?
Grundsätzlich gilt das jüngste wirksame Testament. Widersprechen sich Testamente oder gibt es Zweifel an der Gültigkeit, entscheidet im Streitfall das Nachlassgericht. Ich prüfe für Sie die rechtliche Lage und helfe bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Eigenhändiges Testament oder notarielles Testament?
Beide Varianten sind rechtlich zulässig. Das handschriftliche Testament ist unkompliziert, aber anfälliger für Fehler. Ein notarielles Testament bietet mehr Rechtssicherheit, ist aber mit Kosten verbunden. Ich berate Sie individuell, welche Form für Sie sinnvoller ist.

Kontaktieren Sie mich für Fragen rund um das Thema Erbrecht in Köln
Sie möchten ein Testament aufsetzen oder haben rechtliche Fragen zur Nachlassregelung? Die Kanzlei unter der Leitung von Dr. Norbert Willems – Anwalt für Erbrecht in Köln seit 2006 – bietet Ihnen mehr als nur fachliche Beratung. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.
Rechtsanwalt Dr. Norbert Willems – Fachanwalt für Erbrecht in Köln.
☎ 0221 352078 | ✉ ra.dr.willems@t-online.de | 📍 Oberländer Ufer 154a, 50968 Köln
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